Mit der Einführung der Baustellenverordnung (BaustellV) wird seit dem 01.07.1998 für einen Großteil der deutschen Baustellen u.a. die Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes gefordert und die Benennung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators verlangt.
Die Verpflichtung des Bauherrn zur Anwendung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes
auf der Baustelle ergibt sich insbesondere gemäß den §§ 2 und 3 der Baustellenverordnung.
- Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in der Planungs- und Ausführungsphase koordinieren durch Bestellung eines SIGE-Koordinators.
- Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SIGE-Plan)
- Erstellen einer Unterlage für die sichere Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten.
- Vorankündigung der Bauarbeiten gegenüber der Gewerbeaufsicht.
Ein SIGE-Koordinator ist laut § 2 der Baustellenverordnung zu bestellen für jede Baustelle, bei der
- die vorraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden.
- der Umfang der Arbeiten vorraussichtlich 500 Personentage überschreitet.
Ich bin im norddeutschen Raum seit 2001 als eingetragener SIGE-Koordinator nach Baustellenverordnung tätig. Die Qualifikation und Befähigung habe ich bei der Architektenkammer Niedersachsen in Hannover erlangt.
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